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Wie lang muss die Sicherheitsfahne sein?

Wenn es um Fahrzeugsicherheitsfahnen geht, kann es manchmal zu Verwirrung kommen.

Zunächst geht es nie nur um die Fahne. Eine Montage umfasst Fahne, Mast und Basis - alle spielen eine wichtige Rolle, um ein Fahrzeug sicher sichtbar zu machen.

Zweitens hat die zunehmende Beliebtheit von Sicherheitsfahnen, die auf LED-Masten montiert sind, diesem Teil einer Fahnenmontage mehr Bedeutung verliehen.

Aber trotz aller Diskussionen, die wir über den Fahnenmast führen können, gibt es eine Frage, die wichtiger ist als alles andere:

Wie lang ist lang genug?

Nun, um das zu beantworten, werden wir einige "Regeln" durchgehen, die Ihnen helfen zu bestimmen, was Sie benötigen, da die Antwort etwas komplexer ist, als Sie zuerst denken würden...

Regel 1: Der Standard auf der Bergbaustätte

Um den australischen Standards auf Bergbaustätten zu entsprechen, steht der Fahnenmast in der Regel zwischen 3,2 Metern und 4,2 Metern vom Boden bis zur Spitze des Fahnenmasts.

Regel 2: Die Befestigungspunkte

Wenn Sie also die Höhe kennen, die die Sicherheitsfahne erreichen muss, müssen Sie dann herausfinden, wo die Fahne befestigt wird, um dies zu erreichen. Die zwei Befestigungspunkte an jedem Fahrzeug sind der Bügel und das Kopfteil / Dach.

Weil der Bügel niedriger ist, tendieren die Fahnenmastlängen für diese Befestigung dazu, länger zu sein. Die gängigsten Längen dafür sind 2,4, 2,5 und 3 Meter.

Mit dem Kopfteil höher sind die Fahnenmasten kleiner, mit gängigen Längen von 1,2, 1,5, 1,8 und 2 Metern.

Regel 3: Im Zweifelsfall fragen Sie den Bergbausicherheitsbeauftragten

Nachdem all das gesagt ist, kann jede Bergbaustätte ihre eigenen Spezifikationen haben, die sich geringfügig von den grundlegenden Standards der Stätte unterscheiden können.

Wenn Sie also unsicher sind, welche Länge Ihre Sicherheitsfahnen haben müssen, um den Stättenstandard zu erfüllen, fragen Sie einfach den Bergbausicherheitsbeauftragten. Er sollte Ihnen die genauen Details geben können oder noch besser, ein Datenblatt zur Referenz.

Regel 4: Darunter und darüber

Eine Ausnahme von der Regel von 3,2 Metern bis 4,2 Metern sind unterirdische Bergwerke.

Dies liegt an den beengten Platzverhältnissen, was dazu führt, dass die Fahnenmasten sehr kurz sind - in den meisten Fällen nicht mehr als 60 oder 90 Zentimeter.

Die längeren Fahnenmasten werden nur in offenen Tagebau- und oberirdischen Bergbaustätten verwendet.

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Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Länge der Fahnenmast für Ihre Stätte benötigt, rufen Sie uns unter 1300 873 777 an oder senden Sie eine E-Mail an office@vehiclesafetyflags.com.au, und wir helfen Ihnen gerne weiter.

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